MUSTERVERTRÄGE
Die unten stehenden Musterverträge wurden mit Unterstützung von Rechtsanwalt Dr. Höhne einerseits für Verträge der Produzenten als Arbeitgeber mit ihren Dienstnehmern aus den Filmschaffenden Departments gem. Kollektivvertrag bzw. mit Werkvertragsnehmern konzipiert, andererseits für Verträge mit Auftraggebern; sie sind unverbindlich, enthalten weder Preisempfehlungen noch Prozentsätze für Gewinnbeteiligungen noch sonstige Parameter, die geeignet sind, den Wettbewerb zwischen Produzenten untereinander einzuschränken oder zu verfälschen. Vertragsparteien steht es daher frei, andere Vertragskonstruktionen zu vereinbaren. Diese Musterverträge dienen primär als Service für Unternehmen, die über keine, für ihre eigenen Gegebenheiten entwickelten Vertragsformulare verfügen. Nachdem Musterverträge im vielfältigen Bereich der Filmproduktion nur allgemeine Richtlinien geben können, die nicht alle am Markt möglichen sinnvollen Vertragskonstellationen berücksichtigen, wird daher eine kritische Durchsicht auf ihre jeweilige Bedarfsstruktur und eine allfällige Adaptierung der Musterverträge daraufhin ausdrücklich empfohlen – letzteres insbesondere dort, wo sich die Musterverträge auch an mögliche Auftraggeber richten (siehe z.B. Mustervertrag Wirtschaftsfilm oder Werbefilm).
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