29/04/2008 ORF Film/Fernseh-Abkommen Aus aktuellem Anlass machen wir darauf aufmerksam, dass der ORF bei Finanzierungs- beteiligungen an Projekten mit Herstellungs- kosten von über 2.5 Mio Euro im Rahmen des Film/Fernsehabkommens grundsätzlich eine Sicherstellung der ORF-Mittel durch Nachweis einer entsprechenden Bankgarantie oder Abschluss eines Completion Bonds verlangt. Von dieser Grundregel können jedoch Ausnahmen gemacht werden, die von Fall zu Fall zu klären sind.
Dieses Erfordernis ist nicht neu, wird jedoch aufgrund gesteigerten Risikomanagements des ORF stärker als bisher exekutiert.
Hinweis: die Kosten für eine Bankgarantie oder einen Bond werden vom ÖFI in der Kalkulation der Herstellungskosten als "Finanzierungskosten" anerkannt. (c) Filminstitut
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11/01/2010 EINREICHTERMINE EURIMAGES MO, 4.10.2010, Sitzung: 15.12.-17.12.2010 FR, 14.1.2011, Sitzung: 8.-10.3.2011 MI, 13.4.2011, Sitzung: 7.-10.6.2011 MO, 29.8.2011, Sitzung: 18.-20.10.2011 MO, 24.10.2011, Sitzung: 13.-15.12.2011
11/01/2010 ANTRAGSTERMINE DES FILMINSTITUTES DI, 3.11.2010, Sitzung: 25.-27.1.2011 DI, 22.2.2011, Sitzung 12.-14.4.2011 DI, 3.5.2011, Sitzung: 28.-30.6.2011 DI, 13.9.2011, Sitzung: 8.-10.11.2011 |